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   OVG Niedersachsen, 28.07.2022 - 15 KF 5/19   

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OVG Niedersachsen, 28.07.2022 - 15 KF 5/19 (https://dejure.org/2022,24492)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28.07.2022 - 15 KF 5/19 (https://dejure.org/2022,24492)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 28. Juli 2022 - 15 KF 5/19 (https://dejure.org/2022,24492)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 144 S 1 FlurbG; § 27 S 2 FlurbG; § 44 FlurbG; § 47 Abs 3 FlurbG; § 65 FlurbG; § 11 Abs 3 KomVerfG ND
    Abfindung, wertgleiche; Bekanntmachung, öffentliche; Besitzeinweisung, vorläufige; Flurbereinigungsplan; Flurbereinigungsverfahren, vereinfachtes; Landabzug; Nachtrag; Tauschplan; Tauschvertrag; Verkündung, elektronische; Wertermittlung; Wertermittlungsergebnisse; ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (33)

  • OVG Niedersachsen, 18.08.2015 - 15 KF 1/14

    Abfindung; wertgleiche Abfindung; Abfindungsvereinbarung; begünstigtes Agrarland;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2022 - 15 KF 5/19
    Am 21. Januar 2014 erhob der Kläger Klage vor dem erkennenden Senat (Az. 15 KF 1/14), mit der er sein Begehren auf Wiederzuteilung des Einlageflurstücks J. "I." wiederholte und vertiefte.

    Mit Urteil vom 18. August 2015 (Az. 15 KF 1/14) verpflichtete der erkennende Senat den Beklagten unter Aufhebung des Widerspruchsbescheides vom 19. Dezember 2013, die in dem am 20. September 2012 bekannt gegebenen Flurbereinigungsplan verfügte Abfindung des Klägers unter Beachtung der Rechtsansicht des Gerichts neu festzusetzen.

    Der Beklagte hat zudem sowohl in dem vorangegangenen Klageverfahren gegen den Flurbereinigungsplan (Az. 15 KF 1/14) als auch im vorliegenden Verfahren erneut bestätigt, dass eine vorläufige Besitzeinweisung nicht stattgefunden hat.

    Einen solchen allgemeinen Wiederherstellungsanspruch - eine Verzögerung unterstellt - kennt weder das allgemeine Verwaltungsverfahrens- noch das Flurbereinigungsrecht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.7.2010 - 1 B 13.10 - juris Rn. 3; Senatsurteil vom 18.8.2015 - 15 KF 1/14 - juris Rn. 44 f.).

    Eine solche Darstellung steht nach § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB der anderweitigen Errichtung regelmäßig als öffentlicher Belang entgegen (vgl. ergänzend die Ausführungen in dem Senatsurteil vom 18.8.2015 - 15 KF 1/14 - juris Rn. 46).

    Zu dessen Einleitung ist es jedoch nicht gekommen und somit auch nicht zur Aufstellung eines Tauschplans, der nach § 103f Abs. 2, 3 FlurbG erst zur Wirksamkeit der einzelnen Tauschverträge geführt hätte (hierzu bereits das Senatsurteil vom 18.8.2015 - 15 KF 1/14 - juris Rn. 30).

  • BVerwG, 25.09.1990 - 5 B 85.90

    Entschädigung infolge einer Flurbereinigung - Ordnungsgemäße Wertermittlung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2022 - 15 KF 5/19
    Weiter kann gerügt werden, dass die von der Wertermittlungsrüge betroffenen Grundstücke nicht im Einklang mit den im Wertermittlungsrahmen niedergelegten Grundsätzen eingewertet worden sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.9.1990 - 5 B 85.90 - juris Rn. 6 m. w. N.; Senatsurteil vom 17.4.2018 - 15 KF 9/17 - juris Rn. 102).

    Eine solche Verletzung kommt vielmehr nur noch hinsichtlich der vom Teilnehmer eingebrachten und/oder der ihm zugewiesenen Grundstücke in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.9.1990, a. a. O., Rn. 5 m. w. N.).

    Wird der Anspruch darauf erfüllt, so ist damit in Anbetracht der Verschiedenheit der Verhältnisse die überhaupt mögliche gleiche Behandlung erreicht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.9.1990, a. a. O., Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 20.11.2018 - 15 KF 27/17

    Abfindung; Abfindungszusicherung; Abwägungskontrolle; Auszug; öffentliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2022 - 15 KF 5/19
    Die Grundstücke müssen nach § 44 Abs. 3 Satz 3 FlurbG durch Wege zugänglich gemacht werden (vgl. Senatsurteil vom 20.11.2018 - 15 KF 27/17 - juris Rn. 36 ff.).

    Der Zuteilungsempfänger muss sich zwar auf die Ergebnisse der Flurbereinigung einstellen, er kann jedoch ebenso wenig wie zu einer völligen Änderung der Betriebsstruktur (§ 44 Abs. 5 FlurbG) zu einer betriebswirtschaftlich unzumutbaren Anpassung an durch die Abfindung geschaffene erschwerte Verhältnisse verpflichtet werden; vielmehr muss die Abfindung es ihm ermöglichen, die Bewirtschaftung zumindest im bisherigen Umfang und auf zumutbare Weise fortzuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.6.1988 - 5 C 69.84 - juris Rn. 26 m. w. N.; Senatsurteile vom 20.11.2018 - 15 KF 27/17 - juris Rn. 46 und vom 16.2.2016 - 15 KF 32/11 - juris Rn. 42 m. w. N.).

    Dazu gehört u. a. ein besonders vorteilhafter Grad der Zusammenlegung, insbesondere gegenüber dem durchschnittlichen Zusammenlegungsverhältnis im gesamten Flurbereinigungsgebiet (vgl. BVerwG, Urteil vom 5.6.1984 - 5 C 141.83 - juris Rn. 21), ebenso eine Entfernungsverbesserung (vgl. zum Vorstehenden insgesamt: Senatsurteil vom 20.11.2018 - 15 KF 27/17 - juris Rn. 56).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.2019 - 9 C 10748/18

    Wertermittlung in der Flurbereinigung; Ausgleich für humusärmere Böden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2022 - 15 KF 5/19
    Maßgeblich ist damit der objektive Wert, also der Wert, den das Grundstück für jedermann hat, der es im Flurbereinigungsgebiet ortsüblich bewirtschaftet (vgl. BayVGH, Urteil vom 15.10.2019 - 13 A 18.1024 - juris Rn. 43; OVG RP, Urteil vom 10.4.2019 - 9 C 10748/18 - juris Rn. 18 m. w. N.).

    Dabei muss die angewandte Methode allerdings rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechen und sicherstellen, dass der durch Art. 14 GG geschützte Anspruch auf wertgleiche Abfindung tatsächlich verwirklicht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.2.2019 - 9 B 28.18 - juris Rn. 5; BayVGH, Urteil vom 15.10.2019 - 13 A 18.1024 - juris Rn. 42; OVG RP, Urteil vom 10.4.2019 - 9 C 10748/18 - juris Rn. 20).

    Das Ergebnis der Bewertung bildet den Wertermittlungsrahmen (vgl. OVG RP, Urteil vom 10.4.2019, a. a. O., Rn. 20).

  • BVerwG, 21.12.2015 - 9 B 45.15

    Bodenordnung; Wertbemessung; Verkehrsflächen; Halbteilungsgrundsatz; Nutzung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2022 - 15 KF 5/19
    Daher sind nach Maßgabe des § 44 Abs. 2 bis 4 FlurbG weitere den Wert der konkreten Gesamtabfindung mitbestimmende Faktoren einzubeziehen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.12.2015 - 9 B 45.15 - juris Rn. 17 und vom 7.2.2012 - 9 B 89.11 - juris Rn. 4; Urteil vom 23.8.2006 - 10 C 4.05 - juris Rn. 14 m. w. N.).

    Denn abweichend von dem Grundsatz des § 44 Abs. 1 Satz 3 FlurbG ist als gesetzestechnische Ausnahme (vgl. dazu Wingerter/Mayr, a. a. O., § 44 Rn. 21) lediglich in den Fällen der vorläufigen Besitzeinweisung nach § 44 Abs. 1 Satz 4 FlurbG der Zeitpunkt maßgebend, in dem diese wirksam wird (vgl. zum maßgeblichen Stichtag für die Wertgleichheit auch bei späteren Wertänderungen nach der Wertermittlung: BVerwG, Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 45.15 - juris Rn. 17 m. w. N.; Wingerter/Mayr, a. a. O., § 27 Rn. 11).

  • BVerwG, 26.03.1962 - I C 24.61

    Maßstab für den im Rahmen der Flurbereinigung vorzunehmenden Grundstücksaustausch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2022 - 15 KF 5/19
    Danach sind bei der Landabfindung alle Umstände zu berücksichtigen, die auf den Ertrag, die Benutzung und die Verwertung der Grundstücke wesentlichen Einfluss haben (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.3.1962 - I C 24.61 - RdL 1962, 217).

    Für die Abfindungsregel des § 44 Abs. 1 Satz 1 FlurbG kommt es dagegen auf die konkrete Einlage des Teilnehmers und seine konkrete Abfindung an, deren Wert von weiteren Umständen abhängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.3.1962 - I C 24.61 - RdL 1962, 217).

  • VGH Bayern, 15.10.2019 - 13 A 18.1024

    Wertermittlung des Flurgrundstücks einer Erbengemeinschaft

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2022 - 15 KF 5/19
    Maßgeblich ist damit der objektive Wert, also der Wert, den das Grundstück für jedermann hat, der es im Flurbereinigungsgebiet ortsüblich bewirtschaftet (vgl. BayVGH, Urteil vom 15.10.2019 - 13 A 18.1024 - juris Rn. 43; OVG RP, Urteil vom 10.4.2019 - 9 C 10748/18 - juris Rn. 18 m. w. N.).

    Dabei muss die angewandte Methode allerdings rechtsstaatlichen Anforderungen entsprechen und sicherstellen, dass der durch Art. 14 GG geschützte Anspruch auf wertgleiche Abfindung tatsächlich verwirklicht wird (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.2.2019 - 9 B 28.18 - juris Rn. 5; BayVGH, Urteil vom 15.10.2019 - 13 A 18.1024 - juris Rn. 42; OVG RP, Urteil vom 10.4.2019 - 9 C 10748/18 - juris Rn. 20).

  • BVerwG, 23.08.2006 - 10 C 4.05

    Flurbereinigungsplan; Abfindung; Landabfindung; Gestaltung der Abfindung; Gebot

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2022 - 15 KF 5/19
    Das Gebot wertgleicher Abfindung verlangt, dass der Wert der gesamten Neuzuteilung unter Berücksichtigung der Abzüge für Folgeeinrichtungen dem Wert der Gesamteinlage entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.2006 - 10 C 4.05 - juris Rn. 14).

    Daher sind nach Maßgabe des § 44 Abs. 2 bis 4 FlurbG weitere den Wert der konkreten Gesamtabfindung mitbestimmende Faktoren einzubeziehen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 21.12.2015 - 9 B 45.15 - juris Rn. 17 und vom 7.2.2012 - 9 B 89.11 - juris Rn. 4; Urteil vom 23.8.2006 - 10 C 4.05 - juris Rn. 14 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2018 - 15 KF 12/16

    Abgrenzung; allgemeine Landeskultur; Anhörung; Anordnung; Begründung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2022 - 15 KF 5/19
    Eine solche Ausnahme, d. h. eine Aufhebung des Nachtrags II käme nur dann in Betracht, wenn der (etwaige) Mangel nicht von der Flurbereinigungsbehörde geheilt werden kann und daher eine Aufhebung lediglich des Widerspruchsbescheids und Zurückverweisung an die Flurbereinigungsbehörde zur erneuten Verhandlung und Bescheidung lediglich eine Förmelei wäre (vgl. zur ausnahmsweisen Aufhebung eines Einleitungsbeschlusses: Senatsurteile vom 2.2.2021 - 15 KF 37/17 - juris Rn. 55; vom 17.4.2018 - 15 KF 12/16 - juris Rn. 36; vom 25.2.2015 - 15 KF 3/14 - juris Rn. 34 und vom 20.10.2015 - 15 KF 24/13 - juris Rn. 30).

    Die vollständige ordnungsgemäße Durchführung der öffentlichen Bekanntmachung ist keine Wirksamkeitsvoraussetzung des Verwaltungsakts (Gesamtakt) schlechthin wie die der gehörigen Verkündung einer Rechtsnorm (vgl. Senatsurteil vom 17.4.2018 - 15 KF 12/16 - juris Rn. 60).

  • BVerwG, 26.10.2016 - 9 B 70.15

    Aufhebung des Flurbereinigungsplans; Aufhebung des Widerspruchsbescheids;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.07.2022 - 15 KF 5/19
    Auf die Beschwerde des Klägers hob das Bundesverwaltungsgericht mit Beschluss vom 26. Oktober 2016 (Az. 9 B 70.15) das Senatsurteil vom 18. August 2015 auf, soweit der Beklagte verpflichtet wurde, die im Flurbereinigungsplan verfügte Abfindung des Klägers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu festzusetzen.

    Eine Aufhebung des Verwaltungsakts - hier des Nachtrags II zum Flurbereinigungsplan - durch das Flurbereinigungsgericht ist hingegen nicht zulässig (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.10.2016 - 9 B 70.15 - juris Rn. 5 m. w. N.).

  • BVerwG, 22.02.2018 - 9 B 26.17

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde zu der Frage des Erfordernisses

  • BVerwG, 10.12.2008 - 9 C 1.08

    Flurbereinigung; Landabfindung; Wertgleichheit; maßgeblicher Zeitpunkt;

  • BVerfG, 17.09.1999 - 1 BvR 1771/91

    Keine Verletzung des sich aus GG Art 14 Abs 1 ergebenden Anspruchs auf effektiven

  • BVerwG, 10.05.1990 - 5 C 1.87

    Grundstückserschließung - Flurbereinigungsverfahren - Bauland - Abfindung

  • BVerwG, 14.07.2010 - 1 B 13.10

    Folgenbeseitigungsanspruch; kein Herstellungsanspruch

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2018 - 15 KF 9/17

    Abschlag; Aufwuchs; Ausschlussgrund; Befangenheit; besonders anerkannter

  • BVerwG, 28.10.1982 - 5 C 46.81

    Anforderungen an die ordnungsgemäße öffentliche Bekanntmachung des

  • BVerwG, 21.02.2019 - 9 B 28.18

    Wertabzug wegen Kleinteiligkeit der eingebrachten Grundstücke auf deren Bodenwert

  • BVerwG, 29.08.2019 - 9 B 21.19

    Anhörungsrüge wegen Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs;

  • BVerwG, 07.02.2012 - 9 B 89.11

    Wertgleiche Abfindung; Bemessung der Landabfindung

  • BVerwG, 14.08.2014 - 9 B 5.14

    Wertgleiche Abfindung eines Teilnehmers eines Bodenordnungsverfahrens bei einem

  • BVerwG, 30.09.1992 - 11 C 1.92

    Flurbereinigung - Hoffläche - Landwirtschaft

  • BVerwG, 05.06.1984 - 5 C 141.83

    Bestimmung der Ortslage - Bezugspunkt - Berechnung der Entfernung - Berechnung

  • BVerwG, 23.06.1988 - 5 C 69.84

    Abfindungsgestaltung - Bewirtschaftbarkeit der Abfindung - Flurbereinigung

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 15 KF 16/15

    Abfindung; begünstigtes Agrarland; Flurbereinigungsplan; Gebäudefläche; unbillige

  • BVerwG, 21.12.1970 - IV B 165.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Zuteilung von

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2016 - 15 KF 32/11

    Bestandskraft; Beweidung; Eingriff in Betriebsstruktur; Ertrag; Flurbereinigung;

  • BVerwG, 11.01.1989 - 5 B 123.87

    Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage der Zulässigkeit einer bei

  • BVerwG, 24.09.2009 - 7 C 2.09

    Emissionshandel; Emissionsberechtigung; Zuteilung; Zuteilungsbescheide;

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 15 KF 3/14

    Bebauungsplan; Entlastungsstraße; Folgenbeseitigungsanspruch; Klageänderung;

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2021 - 15 KF 37/17

    Abstufung; Aufstufung; Einstufung; Enteignungsbehörde; Entlastungsfunktion;

  • OVG Niedersachsen, 20.10.2015 - 15 KF 24/13

    Einleitungsbeschluss; Enteignung; Ermessen; Planfeststellung;

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 15 KF 5/11

    Abfindung; wertgleiche Abfindung; Ausgleichsmaßnahme; naturschutzrechtliche

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2024 - 70 A 1.23

    Vorläufige Besitzeinweisung - grobes Missverhältnis zwischen Einlage und

    Für die Einlageflurstücke gibt es keine bau- oder immissionsschutzrechtliche Genehmigung und auch keinen Vorbescheid für die Errichtung einer Windkraftanlage (vgl. zu dessen Bedeutung für die Wertbestimmung OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Juli 2022 - 15 KF 5/19 - juris Rn. 103).
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